Statuten

Die Statuten des Vereins V04.00/2023

§ 1: Name, Sitz und Tätigkeitsbereich

§ 2: Zweck

Der Verein, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist, bezweckt:

§ 3: Mittel zur Erreichung des Vereinszwecks

§ 4: Arten der Mitgliedschaft

§ 5: Erwerb der Mitgliedschaft

§ 6: Beendigung der Mitgliedschaft

§ 7: Rechte und Pflichten der Mitglieder

§ 8: Vereinsorgane

Organe des Vereins sind die Generalversammlung (§ 9 und 10), der Vorstand (§ 11 bis 13) oder die Verwalter (§ 14), die Rechnungsprüfer (§ 15) und das Schiedsgericht (§ 16).

§ 9: Generalversammlung

§ 10: Aufgaben der Generalversammlung

Der Generalversammlung sind folgende Aufgaben vorbehalten:

§ 11: Vorstand

§ 12: Aufgaben des Vorstands

Dem Vorstand obliegt die Leitung des Vereins. Er ist das „Leitungsorgan“ im Sinne des Vereinsgesetzes 2002. Ihm kommen alle Aufgaben zu, die nicht durch die Statuten einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind. In seinen Wirkungsbereich fallen insbesondere folgende Angelegenheiten:

§ 13: Besondere Obliegenheiten einzelner Vorstandsmitglieder

§ 14: Verwalter

a)  Verwaltung des Vereinsvermögens/Vereinsbesitzes mit dem Ziel, dieses bis zur Weiterführung des Vereins durch einen regulären Vorstand zu erhalten.

b)  Einberufung und Abhaltung einer Generalversammlung spätestens alle drei Jahre.

c)  Veranlassung der Prüfung des Kassenbuches durch unabhängige Prüfer vor der Generalversammlung.

d)  Auflösung des Vereins (gem. § 17), falls weder ein Vorstand noch Verwalter bei der Generalversammlung bestimmt werden können.

§ 15: Rechnungsprüfer

§ 16: Schiedsgericht

§ 17: Freiwillige Auflösung des Vereins